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Die Reha-Klinik selbst aussuchen – Der Weg zu uns!

Wunsch- und Wahlrecht

Ob nach einer Krebserkrankung oder einem Krankenhausaufenthalt im Alter – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu neuer Kraft, Lebensfreude und Selbstständigkeit.

Kurz erklärt:

Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht

Jede Patientin und jeder Patient hat laut § 8 SGB IX das Recht, die Rehabilitationsklinik frei zu wählen. Das bedeutet: Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen, können Sie Ihre Wunschklinik angeben – und Ihr Kostenträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse) muss diesen Wunsch berücksichtigen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Kurz erklärt:

Warum die Winkelwaldklinik wählen

Die Winkelwaldklinik verbindet medizinische Exzellenz mit menschlicher Nähe und einer Atmosphäre der Ruhe.
Hier werden Sie individuell begleitet – in einer Umgebung, die Heilung und neue Kraft fördert. Unsere Spezialisierung auf onkologische und geriatrische Rehabilitation sowie der ganzheitliche Therapieansatz machen uns zu einem Ort, an dem Sie sich sicher und gut aufgehoben fühlen können.

So gehen Sie vor

Schritt-für-Schritt Anleitung

Eine Reha ist mehr als eine medizinische Maßnahme – sie ist ein Schritt zurück ins Leben.

Wir freuen uns, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.

01

Reha-Antrag stellen

über Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, Rentenversicherung oder Krankenkasse.

02

Wunschklinik angeben

– z. B. „Winkelwaldklinik Nordrach“.

03

Begründung beilegen

– z. B. unsere Spezialisierung oder wohnortnahe Lage.

04

Bescheid abwarten

meist erhalten Sie in wenigen Wochen eine Rückmeldung.

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen.

Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihre Reha finden.